In welcher Höhe darf die Versicherung nach einer Fahrerflucht Regress fordern?
Nach einem verschuldeten Verkehrsunfall ist die Haftpflichtversicherung verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Wenn aber die Voraussetzungen des Regresses vorliegen, kann sie sich den gezahlten Schadensersatz beim Versicherten zurückzuholen. Im Falle hoher Schadensersatzsummen würde diese Konstellation die wirtschaftliche Existenz des Versicherten bedrohen. Man stelle sich nur den Fall vor, in dem durch den Unfall ein Personenschaden mit hohen Heilbehandlungskosten verursacht wurde. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und deshalb die Höhe des möglichen Regressforderungen begrenzt (§ 6 KfzPflVV). Welche Grenzen es gibt und wie sich die Forderung der Versicherung zusammensetzt, soll im Folgenden geklärt werden:
Lesen Sie in diesem Beitrag
Die 2.500-Euro-Grenze in "normalen" Fällen
Die 5.000-Euro-Grenze in schweren Fällen
Achtung! Viele Versicherungen ignorieren die Grenzen!
Nach meiner Erfahrung behaupten Versicherungen in Ihren Anspruchsschreiben häufig eine Haftungsobergrenze von 5.000 Euro, obwohl in dem Fall keine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflichten vorliegt. Zahlen Sie nicht unwidersprochen. Melden Sie sich bei mir wegen einer unverbindlichen Einschätzung.
Manchmal ist die Höhe der Forderung nicht nur wegen der Obergrenzen nicht nachvollziehbar, sondern es bleibt unklar, wie die Forderung der Versicherung in dieser Höhe entstanden sein soll. Zu dem Problem der Höhe der Versicherungsforderung beim Regress lesen Sie mehr hier.