Ich kann den Regress nicht zahlen

Was, wenn man den Regress nicht zahlen kann?

Wer nach einer Verkehrsunfallflucht oder nach einer Trunkenheitsfahrt von der Versicherung in Regress genommen wird, sieht sich plötzlich mit einer Forderung in erheblicher Höhe konfrontiert. Oft werden diese Regressansprüche von den Versicherungen erst lange nach Abschluss des ursprünglichen Strafverfahrens geltend gemacht – manchmal erst, wenn man schon gar nicht mehr damit gerechnet hat.

Wenn dann mit einem Schreiben mehrere Tausend Euro zurückgefordert werden (zu zahlen innerhalb der nächsten zwei oder drei Wochen), sind viele finanziell überfordert. „Ich kann den Regress nicht zahlen“ ist allerdings ein Einwand, den die Versicherung kaum gelten lassen wird.

Praktisch wird die Versicherung, wenn nicht gezahlt wird, das Mahnverfahren einleiten und die Forderung vollstrecken. Bevor das geschieht, sollte man versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Unter Umständen lässt sich die Versicherung darauf ein – mehr dazu im Beitrag Regress in Raten zahlen.

Vorher Forderungen prüfen!

Wichtiger ist aber, dass man vorher prüft, ob die Regressansprüche überhaupt berechtigt sind! Gerade wenn es um den Regress wegen einer Verkehrsunfallflucht geht, können die Forderungen der Versicherung häufig abgewehrt werden. Insbesondere dann, wenn das vorangegangene Strafverfahren nicht mit einem Strafbefehl, sondern mit einer Einstellung gegen Geldauflage beendet wurde, sind die Erfolgsaussichten nach meiner Erfahrung gut. Oft ignorieren die Versicherungen auch die Haftungsbegrenzungen beim Regress und fordern 5.000 Euro, wenn 2.500 Euro gefordert werden dürften. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an. Und das gilt selbst dann, wenn das Strafverfahren mit einer Verurteilung beendet wurde. In manchen Fällen kann nämlich eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, die sich aber nicht zum Nachteil der Versicherung ausgewirkt hat. Dann können die Ansprüche abgewehrt werden, auch wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht vorliegt. Fragen dazu? Vereinbaren Sie eine Beratung – kostenlos und unverbindlich. Was haben Sie zu verlieren?

Beraten lassen, bevor Sie anerkennen!

Wenn Sie mit der Versicherung wegen einer Ratenzahlung verhandeln, dann werden Sie aufgefordert, ein Anerkenntnis zu unterschreiben. Wenn Sie das tun, können Sie gegen die Forderung nichts mehr einwenden. Auch ein Anwalt kann dann nichts mehr tun!

Deshalb: Bevor Sie irgendwas unterschreiben, vereinbaren Sie einen Telefontermin für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Sache. Manchmal lässt sich ein Vergleich erreichen. Manchmal lassen sich die Ansprüche sogar insgesamt abwehren. Aber nur, wenn Sie sich kümmern.

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