Beratung zum Regress

Jetzt beraten lassen!

Ihre Haftpflichtversicherung fordert Regress von Ihnen, nachdem das Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht abgeschlossen ist? Häufig lassen sich diese Forderungen erfolgreich abwehren. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. In den meisten Fällen kann ich Ihnen schon im ersten Termin eine Einschätzung zu Ihren Chancen geben. Fragen? Antworten in den FAQ!

So funktioniert’s

1. Termin aussuchen

Sie wählen im Kalender einen Termin aus, der Ihnen passt. Nicht an jedem Tag sind Termine verfügbar!

2. Daten eingeben

Name, E-Mail und Telefonnummer eingeben, abschicken und der Termin ist vereinbart!

3. Beratung vom Fachanwalt

Rechtsanwalt Popken ruft Sie zur vereinbarten Zeit an und beantwortet Ihre Fragen.

Ihr Ansprechpartner beim Regress

Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Kanzlei ist in Berlin, er vertritt Mandanten bundesweit. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Regressansprüche der Versicherung nach einer Verkehrsunfallflucht geht. Mehr über Rechtsanwalt Popken und was Mandanten sagen, lesen Sie hier.


FAQs zur Erstberatung

Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

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