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Ihre Haftpflichtversicherung fordert Regress von Ihnen, nachdem das Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht abgeschlossen ist? Häufig lassen sich diese Forderungen erfolgreich abwehren. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. In den meisten Fällen kann ich Ihnen schon im ersten Termin eine Einschätzung zu Ihren Chancen geben. Fragen? Antworten in den FAQ!
So funktioniert's
1. Termin aussuchen
Sie wählen im Kalender einen Termin aus, der Ihnen passt. Nicht an jedem Tag sind Termine verfügbar!
2. Daten eingeben
Name, E-Mail und Telefonnummer eingeben, abschicken und der Termin ist vereinbart!
3. Beratung vom Fachanwalt
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Was (Regress-) Mandanten sagen
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Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist seit 18 Jahren Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Kanzlei ist in Berlin, er vertritt Mandanten bundesweit. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Regressansprüche der Versicherung nach einer Verkehrsunfallflucht geht.
FAQs zur Erstberatung
Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eine erste Einschätzung über die Chancen und Risiken in Ihrer Regressangelegenheit ist oft in einem ersten Gespräch möglich, auch wenn der Anwalt noch keine Akteneinsicht hatte. Außerdem können natürlich Ihre Fragen zu der Forderung der Versicherung geklärt werden.
Ja. Wenn Sie hier auf der Seite einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann ist das kostenlos und für Sie unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts. Ohne Wenn und Aber.
Wenn Sie die Forderung bereits anerkannt haben, macht eine Beratung keinen Sinn mehr. Das Gleiche gilt, wenn die Forderung gezahlt wurde.
Der Kalender zeigt nur Termine für die nächsten fünf Tage zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Sollte wirklich kein Termin frei sein, dann bin ich anderweitig beschäftigt. Sollten Sie zu den Bürozeiten keine Zeit haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Meine E-Mail-Adresse finden Sie auf der Kontaktseite. Sie können dort auch eine Rückrufbitte hinterlassen.
Ja, bitte. Wenn Sie einen Termin eintragen, erhalten Sie eine Mail zur Bestätigung. In der Mail finden Sie eine E-Mail-Adresse, an die Sie mir gerne Unterlagen schicken können. Das ist für die Beratung natürlich hilfreich.
Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, sollten Sie Ihre Fragen mit Ihrem Anwalt besprechen. Es ist seine Aufgabe, Sie zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten. Es spricht aber nichts dagegen, sich eine zweite Meinung einzuholen.