Strafverfahren und Regress nach einer Unfallflucht
Die Leistungsfreiheit der Versicherung setzt voraus, dass Obliegenheitspflichten verletzt wurden. Es muss also eine Unfallflucht begangen worden sein. Für die Unfallflucht ist die Versicherung beweispflichtig. Deshalb spielt der Ausgang des Strafverfahrens eine wichtige Rolle für die Frage, ob die Versicherung Regress fordern kann oder nicht.
Lesen Sie hier, wie sich die unterschiedlichen Verfahrensergebnisse auf die Regressforderung der Haftpflicht auswirken können. Beachten Sie aber: Es kommt auf den Einzelfall an. Deshalb kann es manchmal selbst nach einer eindeutigen Verurteilung sinnvoll sein, mit der Versicherung zu streiten!
Lesen Sie in diesem Beitrag
Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO
Wenn es im Strafverfahren nicht gelungen ist, die Unfallflucht nachzuweisen, wird in aller Regel auch der Versicherer im Zivilverfahren Schwierigkeiten haben, seiner Beweispflicht nachzukommen. Ob überhaupt eine Leistungsfreiheit des Versicherers in Betracht kommt, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit fehlt, ist in der Rechtsprechung umstritten. Im Fall der Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO dürften sich Forderungen des Versicherers grundsätzlich erfolgreich abwehren lassen – wenn solche überhaupt geltend gemacht werden
Verfahrenseinstellung gem. § 153 StPO
Jedenfalls nach meiner Erfahrung sind Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit in Ermittlungsverfahren wegen § 142 StGB eher die Ausnahme und kommen meist nur dann in Betracht, wenn sich der Schaden des Unfallgegners im untersten Bereich bewegt. Soweit hier Regressansprüche geltend gemacht werden, sind diese deshalb meist gering. In manchen Fällen stellt die Staatsanwaltschaft aber nach § 153 StPO ein, obwohl eigentlich eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO angezeigt gewesen wäre. Dann kann der Schaden durchaus höher sein.
Da die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO keinen Tatnachweis voraussetzt, wird die Versicherung den Beweis der Unfallflucht jedenfalls nicht mit dem Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen führen können. Insofern dürften hier die Chancen, die Ansprüche abzuwehren, gut sein.