Ihre Haftpflicht fordert Regress nach einer Unfallflucht?

Hier erfahren Sie, ob zu Recht. Vom Fachanwalt.

Die Regressforderung der Haftpflichtversicherung

Nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht fordern die Haftpflichtversicherungen fast immer Regress. Dabei unterscheiden die Versicherungen nicht, ob das vorangegangene Verfahren mit einem Strafbefehl, einem Urteil oder mit einer Einstellung beendet wurde. Häufig sind diese Forderungen berechtigt. Häufig aber auch nicht! 

Das Internet kann Ihnen nicht helfen

Das Internet ist eine tolle Sache. Aber es kann keinen Anwalt ersetzen. Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Regressfall sollten Sie nicht im Internet googeln. Sprechen Sie lieber mit einem Experten. Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, wenn Ihre Versicherung Regress von Ihnen fordert. 

Infos zum Regress:

Was Mandanten über Rechtsanwalt Popken sagen

105 Mal mit durchschnittlich 5,0 von 5,0 Sternen bewertet auf anwalt.de
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Regress nach Fahrerflucht
Mandant von F. S. am 28.01.2022 anwalt.de
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Ich wünsche niemandem, mir eingeschlossen, eine Rechtsstreitigkeit, aber im Falle eines Falles ist Herr Popken ein sicherer Hafen/ genau die Richtige Rettung: fachlich kompetent, menschlich sehr freundlich und sympathische Beratung. Mit ihm auf meiner Seite fühlte ich mich absolut sicher. Ausgezeichnet, sehr zu empfehlen.
Beratung in Regresssache
Mandant J. G. am 12.01.2022 auf anwalt.de
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Herr Popken war ein sehr hilfreicher, kompetenter Ansprechpartner. Ich kann ihn wärmstens weiterempfehlen, gerade in verkehrsbezogenen Regressfällen. Vielen Dank!
Abwehr Regress nach Unfallflucht
Mandant M. H. am 14.12.2021 auf anwalt.de
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Super Service. Hat sich um alles gekümmert und die Sache einwandfrei für mich geregelt. Trotz meiner Rechtsschutzversicherung die Probleme gemacht hat. Vielen Dank noch mal
Abwehr Regressansprüche nach Unfallflucht
Mandant H. U. am 15.11.2021 auf anwalt.de
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Herr RA A. Popken hat die Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Regressforderung - außergerichtliche Vertretung
Mandant B. M. am 01.10.2021 auf anwalt.de
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Ich danke für die kompetente außergerichtliche Vertretung, die letztlich auch zu einer erfolgreichen Erledigung meiner Angelegenheit geführt hat. Ich bewerte die Arbeit von Rechtsanwalt daher als positiv und bedanke mich für die erfolgreiche Zusammenarbeit
Regress nach Verkehrsunfallflucht
Mandant E. S. am 19.01.2021 auf anwalt.de
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Bei einem schwierigen Fall konnte uns Herr Popken gut vertreten und hat einen Vergleich rausholen können. Seine Erfahrungen im Bereich Verkehrsrecht sind umfassend. Er hat eine sehr professionelle Herangehensweise und steht sogar am Wochenende für eine Beratung zur Verfügung. Wir können Herrn Popken jederzeit empfehlen.
Erstberatung zum Regress
Mandant A. R. am 19.01.2021 auf anwalt.de
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Bezügl. der Einschätzung der Möglichkeiten, die Regressforderung einer Versicherung (hier Kfz-Haftpflicht) abzuwehren, hat Herr RA Popken mir im Rahmen des kostenlosen Erstkontakts (hier per E-Mail) umfangreich und kompetent meine Fragen beantwortet und Auskunft gegeben. Ich kann Herrn RA Popken uneingeschränkt weiterempfehlen.
Abwehr Regressforderung nach Unfallflucht
Mandant E. K. am 07.10.2020 auf anwalt.de
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Herr Popken hat mich von Anfang an ehrlich und transparent beraten. Er konnte mir die rechtliche Lage erläutern und zeigte mir alternative Vorgehensweisen und mögliche Ausgänge auf, sodass ich mich fundiert für eine Strategie entscheiden konnte. Herrn Popkens Arbeit habe ich als sehr kompetent empfunden.
Regress nach Verkehrsunfallflucht
Mandant K. H. am 07.04.2019 auf anwalt.de
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Sehr schnelle Kontaktaufnahme, sehr freundliche und kompetente Unterstützung. Erfreuliches Endergebnis bei der Einigung mit dem Versicherungsregress. Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten, Unverblümte Beratung und Beleuchtung sämtlicher positiver und negativer Aspekte bei einem Vorgehen gegen eine Versicherung. Vielen Dank !
Regress nach Verkehrsunfallflucht
P. D. am 31.07.2019 auf anwalt.de
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Alles war positiv, schnell einen Telefontermin bekommen, nettes und sehr freundliches, lustiges Telefonat. Die Abwicklung hat ca 3 Wochen gebraucht. Absolut zu empfehlen
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Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken LL. M. ist seit 18 Jahren Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Kanzlei ist in Berlin, er vertritt Mandanten bundesweit. Einer seiner Schwerpunkte ist die Verteidigung beim Vorwurf der Verkehrsunfallflucht – und daraus resultierend auch die Abwehr von Regressansprüchen. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie nach einem Verfahren wegen Unfallflucht mit Regressforderungen der Haftpflichtversicherung konfrontiert werden. Vereinbaren Sie jetzt einen Telefontermin. Kostenlos und unverbindlich.